Datenvorratsspeicherung vs. Anonymität

Artikel 24 des Computer und Sicherheits-Wissen von apm24.de Computerhilfe Seibersbach (zur Übersicht)


Tech-Writer Uwe

Tech-Writer am 12.07.2015



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Wieder einmal versucht unsere Bundesregierung die Datenvorratsspeicherung einzuführen. Diese wird mit Sicherheit auch in nächster Zeit umgesetzt und trifft weder professionelle Kriminelle noch Terroristen. Im Visier steht die Kontrolle und Überwachung der normalen Bürger, die dank dieser Techniken mit schweren Konsequenzen bei jedem kleinen Fehltritt rechnen müssen.


Copyright und Lizenz: Selbst erstellte Grafik zu Datenvorratsspeicherung vs. Anonymität.

An dieser Stelle verzichte ich auf Definition, Kritik und Politik zum Thema Datenvorratsspeicherung und verweise interessierte auf folgende Seiten:

Überwachung

Die Datenvorratsspeicherung trifft vor allem die Nutzer von mobilen Geräten mit SIM-Karte (z. B. Handy) sowie Festnetztelefonie. In diesen Fällen kann sich niemand der Überwachung entziehen, weil die IMEI-Nummer der Mobilgeräte den Nutzer eindeutig und personalisiert erfasst. Insbesondere greift die Überwachung hier mit Standortinformationen und Bewegungsprofilen. Niemand kann sich dieser Form der Überwachung entziehen und auch anonyme Übertragungen sind mit mobilen Geräten faktisch nicht möglich.

Tabletts, Laptops oder PCs ohne SIM-Karte sind davon ausgeschlossen und können technisch die Überwachung aushebeln.

Gefahren

Der Staat kann leicht feststellen zu welchen Veranstaltungen (z. B. Demonstrationen) du gehst, welche Konzerte oder Ausflugsziele du besuchst oder ob du dich in der Nähe eines Tatortes befunden hast.

  • Liegt dein Ausflugsziel beispielsweise häufig am Wochenende in Holland und du bist nur Stundenweise dort, stellt sich die Frage, warum? Nicht wundern, wenn in einer Verkehrskontrolle intensiv nach Drogen gesucht wird.
  • Du bist zufällig mit deinem Handy an zwei oder drei Orten im gleichen Zeitraum von Überfällen oder Einbrüchen angemeldet gewesen. Hausbesuch ist vorbestimmt.
  • Du befindest dich mit deinem Handy in der Nähe von wichtigen politischen Ereignissen (z. B. G7 Gipfel). Stille SMS und Abhöraktionen bleiben da nicht aus.
  • Du nimmst an einer Demonstration teil. Damit kann deine politische Gesinnung zugeordnet werden.
  • Über die aufgezeichneten Verbindungsdaten lassen sich in kurzer Zeit Netzwerkbeziehungen aufdecken, die Beziehungen indirekt auch zu Tätergruppen zulassen. In diesen Fällen bist du schneller Teil einer Rasterfahndung als dir lieb ist.
  • In den USA wird seitens der Ermittler bereits definiert, dass Anwender von Anonymisierungsdiensten kriminelle Absichten verfolgen. Wie sieht es zukünftig für die Personen aus, die auf Handys verzichten? Werden diese in Gruppen potenzieller Straftäter zusammengefasst?

Unter Umständen folgt eine Haus- oder Wohnungsdurchsuchung, Befragung von Freunden, Verwandten und Nachbarn. Selbst wenn du unschuldig bist, bleibt es an dir Hängen. Unschuldig in so eine Situation zu geraten, kann extrem stressig und mit hohen Kosten verbunden sein. Je nach Art der Vorwürfe und Ermittlungen bist du bereits in den Augen der Medien schuldig.

Der einzige Schutz ist, das Handy zu Hause zu lassen oder für die kritischen Zeiten den Akku zu entfernen.

Bei Geräten ohne SIM-Karte (Tabletts, Laptops oder PCs) ist die Überwachung nicht ganz so einfach. Die Geräte sind in der Regel passiv und verbinden sich während der Bewegung nicht ständig mit Sendemasten. Jedoch schreitet der WLAN-Netzausbau immer weiter voran und bietet schlussendlich eine ähnliche Form der Überwachung. Allerdings hat der Nutzer hier deutlich mehr Kontrolle über die Aktivität seines Gerätes und kann es auch wirkungsvoll unterbinden. Auch die personelle Identifizierung des Gerätes ist nicht so einfach. Das Gerät selber jedoch kann recht eindeutig beispielsweise über seine MAC-Adresse (Netzwerk-Hardware-Kennung) identifiziert werden.

Politische Tohuwabohu der Vorratsdatenspeicherung

Die Politik ist bei dem Thema Datenvorratsspeicherung auch sehr gespalten, was sich sehr deutlich an der folgenden Zeitleiste erkennen lässt:

Kompakte Chronologie der Vorratsdatenspeicherung

  • 2006: In einer Richtlinie schreibt die EU vor, dass Telekommunikationsdaten für 6 Monate gespeichert werden sollen.
  • 2008: Anfang des Jahres tritt das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus dem vorherigen Jahr in Kraft.
  • 2010: Das bestehende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und deren Umsetzung wird vom Bundesverfassungsgericht als nicht verfassungskonform bezeichnet. Die Sicherung der erhobenen und gespeicherten Daten wird als nicht sicher angesehen. Im Anschluss liegt die Meinung der Koalitionspartner sehr weit auseinander, von schneller Neuregelung des Gesetzes bis zur Streichung der anlasslosen Erfassung.
  • 2011: Offizielle Petition wird beim Bundestag eingereicht.
  • 2012: Der Bundestag lässt die EU-Frist zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung verstreichen. Daraufhin verklagt die EU die Bundesrepublik. Es folgt ein hin und her in der Politik, gepaart mit Panikmache nach Anschlägen und Untersuchungen zur Wirkungslosigkeit der Vorratsdatenspeicherung.
  • 2014: Der Europäische Gerichtshof bezeichnet die EU-Richtlinie als "besonders schwerwiegenden Eingriff" in die Privatsphäre der EU-Bürger.
  • 2015: Die Debatte im Deutschen Bundestag und angrenzenden Gremien über Art und Form der Einführung der Vorratsdatenspeicherung geht weiter. Gerade nach Anschlägen fordern immer mehr Politiker die Wiedereinführung der Datenvorratsspeicherung. EINE NEVER ENDING STORY
  • Sehr detaillierte Zeitleiste zur Vorratsdatenspeicherung

Schutz

Anonymität und Schutz vor staatlicher Verfolgung ist mit einem Handy oder Gerät mit SIM-Karte nicht möglich. Verdächtige oder kritische Aktivitäten sollten nur mit Geräten ohne SIM-Karte und speziellen Konfigurationen erfolgen. In den vorangegangenen Blogs haben wir schon sehr viele Tipps zum Schutz der Privatsphäre mittels virtueller Systeme, VPN und Tor gegeben. Sei kein Opfer und schütze dich gegen den Missbrauch deiner Daten.

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Dein Schutz sollte diesen Mindeststandard umfassen:

  • Internet nur über VPN und / oder Anonymisierungsdiensten
  • Keine Klartextdaten in einer Cloud speichern
  • Verschlüsselte Kommunikation mit speziellen Chat- und E-Mailprogrammen
  • Vollverschlüsselung deines PCs und aller Datenträger
  • Zugangsschutz mit konventionellen und sicheren Passwörtern
  • Verzicht auf Onlinedienste (beispielsweise Online-Virenscanner)
  • Regelmäßig alle temporären Daten, Cookies und so weiter Schreddern
  • Verzicht auf Online-Accounts für Windows-Zugang (ab Windows 8)
  • Tätigkeiten im Graubereich nur in virtuellen Systemen ausführen

Naivität

Die Naivität im Umgang mit persönlichen Daten ist kaum zu toppen. Insbesondere bei den unzähligen kostenlosen APPs werden alle Lizenz Bedingungen meist ungelesen hingenommen. Insbesondere bei Smartphones räumen sich die APP-Entwickler Rechte ein, die für die APP selber nicht notwendig sind. Warum muss eine Spiele-APP Vollzugriff auf mein Adressbuch und Bilder haben? Warum setzen immer mehr APPs ständige Internetverbindung voraus?

Vor allem Kinder und Jugendliche akzeptieren ungelesen und ohne Hinterfragung alle Bedingungen, um eine kostenlose APP zu installieren. Sie teilen in sozialen Netzwerken und Chatprogrammen ihr gesamtes Leben, Neigung, Interessen, Verhaltensweisen in Bild, Ton und Schrift. Dritte speichern und nutzen diese Daten. Zukünftige Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Strafverfolger u.v.m. können diese Daten direkt oder indirekt erwerben und in ihre Beurteilungen einfließen lassen. Für jeden Heranwachsenden werden umfassende Profile erstellt, auf die er später keinen Einfluss mehr hat.

Frage: Warum sind beispielsweise In-App-Käufe bei Kindern rechtsverbindliche Geschäfte?

Wo bleibt hier der Kinder- und Jugendschutz?

Die Datenvorratsspeicherung in Verbindung mit einem naiven Anwenderverhalten kann eine zukunftsvernichtende Mischung für jeden sein.

Meinung

Die Datenvorratsspeicherung geht finanziell und datenschutzrechtlich auf Kosten der Nutzer. Die Zielgruppen, die mittels Datenvorratsspeicherung ermittelt werden sollen, werden mit diesen technischen Mitteln nicht erreicht.

Ein Umdenken im Umgang mit Rechten und Pflichten Dritter sollte schon in der Schule beginnen. Mehr Toleranz, Freiheiten und Kommunikation untereinander kann auf Dauer einer Gesellschaft Sicherheit bringen. Leider dringt die Intoleranz auch im Darkweb voran, indem selbsternannte Menschenrechtler wieder versuchen anderen ihre Meinung und Werte aufzudrücken.

Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie die Überwachung von Angreifern (Hackern), totalitären Systemen oder Geheimdiensten gegen Einzelne missbraucht werden kann. Informationen über „Leichen im Keller“ oder Neigungen Einzelner können Basis für Erpressungen werden. Politische und wirtschaftliche Führungskräfte werden für andere Staaten angreifbar.

Die aufkommenden Ermittlungsarbeiten aufgrund der zu erwartenden Datenflut bei der Datenvorratsspeicherung wird immer mehr Ermittler mit Belanglosigkeiten binden. Professionelle Internetkriminelle und Terroristen juckt die Datenvorratsspeicherung nicht, im Gegensatz, sie sind dankbar für die Ablenkung auf Nebensächlichkeiten.

Gibt es eigentlich noch Polizisten, die sich mit einfachen Wohnungseinbrüchen beschäftigen? Wirklich hier noch Ermittlungsarbeit leisten?

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